PRO Neues Amt Altona Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neues Amt Altona eG

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Neues Amt Altona eG, nachfolgend Neues Amt Altona, die diese gegenüber ihren Nutzer*innen / Vertragspartner*innen erbringt. Geschäftsbedingungen des*der Nutzer*in, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch das Neues Amt Altona keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Neues Amt Altona ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen in den als “Neues Amt Altona” bezeichneten Räumen am Standort Neue Große Bergstraße 3-5, 22767 Hamburg einschließlich der Nutzung des zur Verfügung gestellten Internet-Zugangs per WLAN im Rahmen der angebotenen Nutzungstarife.

Darüber hinaus bietet Neues Amt Altona weitere kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen an. Dazu gehören:

- die Vermietung von Konferenzräumen

- die Durchführung von Veranstaltungen

- das Anbieten gastronomischer Dienstleistungen

(2) Je nach gewählter Vertragsart/Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

2.1. Coworking Flatrate: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten zu besonderen Konditionen bzgl. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsfrist. Details unter (12).

2.2. Tagesticket: Unter dem Vorbehalt freier Arbeitsplätze 1 Tag Nutzungsberechtigung an täglich nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

2.3. Fixed Desk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung für einen bestimmten Arbeitsplatz inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN), Postfach, Schließfach und einem Nutzungskontingent für Konferenzräume pro Monat. Nicht genutzte Kontingente können nicht auf den Folgemonat übertragen werden.

(3) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN.

(4) Der*die Mieter*in/Nutzer*in hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Neues Amt Altona. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Neues Amt Altona zur fristlosen Kündigung.

(6) Die Arbeitsplätze der Flextarife müssen am Ende jeden Nutzungstages vom*von der Nutzer*in komplett geräumt werden.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Der Zugang zu den Räumen von Neues Amt Altona ist für die Nutzenden während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Webseite unter https://hamburg.betahaus.de angegeben.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit schriftlicher oder online Buchung der gewählten Leistung gibt der*die Nutzer*in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme des Angebots durch Neues Amt Altona, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer 3-Tages-Frist ab Zugang der Buchung erfolgen kann.

(2) Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der*die Nutzer*in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neues Amt Altona. Es besteht die Möglichkeit, diese bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.

(3) Es besteht kein Anspruch des*der Nutzer*in auf Abschluss eines Vertrages. Es steht Neues Amt Altona frei, jedes Angebot eines*einer Nutzer*in zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Mit Vertragsabschluss sichert der*die Nutzer*in zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, die Änderung seiner*ihrer persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(5) Der Vertragsbeginn ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

(6) Die Kündigungsfrist beträgt je nach gewähltem Produkt vier, acht oder 12 Wochen zum Vertragsmonatsende, sofern der geschlossene Vertrag nichts anderes vorsieht.

(7) Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatsletzte dabei jeweils der Tag, der numerisch dem Tag vorhergeht, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.

§ 5 Tarife, Zahlungsmodalitäten, Kaution, Stornokosten

(1) Die angegebenen Nutzungstarife beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise vom Neuen Amt Altona.

(2) Der*die Nutzer*in ermächtigt das Neue Amt Altona zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder per Kreditkarte. Der*die Nutzer*in kann die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

(3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der numerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der*die Nutzer*in bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er*sie Neues Amt Altona Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(4) Der*die Nutzer*in der Angebote von Neues Amt Altona kann ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt einen Tag nach dem Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der*die Käufer*in sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des*der Käufer*in, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Neues Amt Altona verursacht wurde.

(5) Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.

(6) Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten folgende Bedingungen: Im Falle der Stornierung der Nutzung eines Konferenzraumes fallen folgende Stornierungskosten an: bis zu 14 Tage vorher: keine Kosten, 13 bis 8 Tage vorher: 50 %, 7 Tage und weniger: 100% des angesetzten oder vereinbarten Preises.

7) Neues Amt Altona ist berechtigt, für die Absicherung von Ansprüchen aus dem Nutzungsverhältnis (insbesondere Nutzungsentgelt, Schadensersatz) eine Kaution in Höhe zu verlangen. Die Kaution ist vor Vertragsbeginn in einer Summe zu entrichten und wird getrennt vom sonstigen Vermögen von Neues Amt Altona verwahrt. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Nutzungsverhältnisses und vollständiger Räumung sowie Rückgabe aller überlassenen Gegenstände (§ 11) zurückerstattet, soweit keine Ansprüche von Neues Amt Altona gegen den*die Nutzer*in bestehen. Neues Amt Altona ist berechtigt, eine angemessene Frist (bis zu [z. B. 4 Wochen]) nach Vertragsende zur Prüfung etwaiger Ansprüche einzubehalten, bevor die Kaution ausgezahlt wird.

§ 6 Datenschutz

Neues Amt Altona wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

§ 7 Kündigungen

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

(2) Neues Amt Altona kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der*die Nutzer*in mit seinen*ihren Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine*ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem*der Nutzer*in wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

§ 8 Vertragsdurchführung

(1) Der*die Nutzer*in ist im Rahmen des Fix Desk-Tarifes berechtigt, eigene kleinere Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie, nach Abstimmung mit Neues Amt Altona in den Räumen des Neuen Amts Altona aufzustellen. Werden die Fix Desk-Tarife in eigenen zugewiesenen Räumen wahrgenommen, so besteht die Möglichkeit zur freien Gestaltung der Arbeitsflächen und –möbel, sofern das in Absprache mit den anderen im jeweiligen Raum befindlichen Nutzenden geschieht. Die technische Peripherie ist ebenfalls frei wählbar, sofern sie andere Nutzende im Haus nicht stört und keinen über normale Bürogeräte hinausgehenden Stromverbrauch verursacht. Bohrungen in Wände bedürfen der Absprache, Bohrungen in den Sichtbeton sind untersagt.

(2) Dem*der Nutzer*in ist bekannt, dass das Neue Amt Altona jährlich zwischen dem 24.12. und 1.1. und in Ausnahmefällen während Brückentagen geschlossen ist. Davon ausgenommen ist der 24/7-Bereich, die Fixed Desk-Flächen und die abgeschlossenen Büros. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.

(3) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der einzelne Vertrag regelt dies anders.

(4) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Neues Amt Altona durch den*die Nutzer*in auf dessen*deren Kosten zulässig. Auf Verlangen von Neues Amt Altona ist der*die Nutzer*in zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des*der Nutzerin besteht nicht – auch dann nicht, wenn Neues Amt Altona auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Neues Amt Altona zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den*die Nutzer*in einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der*die Nutzer*in.

(5) Neues Amt Altona darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem*der Nutzer*in, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des*der Nutzer*in und keiner Fristsetzung. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, seinen*ihren Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der*die Nutzer*in das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

(6) Neues Amt Altona stellt dem*der Nutzer*in die technischen Gegenstände (Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem*der dafür verantwortlichen Nutzer*in berechnet.

§ 9 Nutzungsverhalten im Internet

(1) Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über Neues Amt Altona einzuhalten und Gesetzesverstöße an Neues Amt Altona zu melden. Der*die Nutzer*in allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Der*die Nutzer*in unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von Neues Amt Altona führt, hat der*die Nutzer*in Neues Amt Altona diesen Schaden zu ersetzen. Neues Amt Altona behält sich für diesen Fall zudem fristlose Kündigungen vor.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Der*die Nutzer*in hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er*sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind (Ausnahme: die abgetrennten Büroeinheiten). Er*sie verzichtet wegen des ihm*ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Neues Amt Altona übernimmt gegenüber dem*der Nutzer*in bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der*die Nutzer*in erkennt an, dass sich der jeweils von ihm*ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

(2) Dem*der Nutzer*in ist bekannt, dass im Haus ca. halbjährlich Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der*die Nutzer*in erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er*sie aus eventuellen kurzfristigen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern Neues Amt Altona diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(3) In allen Fällen, in denen Neues Amt Altona im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Neues Amt Altona nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Neuen Amt Altona fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(4) Dem*der Nutzer*in der Flex Mitgliedschaften ist bekannt, dass es in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit während der Öffnungszeiten des Neuen Amt Altona besteht.

(5) Das Neue Amt Altona übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der*die Nutzer*in sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den*die Nutzer*in. Der*die Nutzer*in ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Neues Amt Altona unterbleiben. Sofern das Neue Amt Altona von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der*die Nutzer*in das Neue Amt Altona von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der*die Nutzer*in ersetzt dem Neuen Amt Altona die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das Neue Amt Altona von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Der*die Nutzer*in hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an das Neue Amt Altona zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Neuen Amt Altona vollumfänglich zu ersetzen.

(2) Der*die Nutzer*in hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel an das Neue Amt Altona zurückzugeben. Kommt der*die Nutzer*in dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann das Neue Amt Altona die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Neues Amt Altona auf Kosten des*der Nutzer*in einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

(3) Gibt der*die Nutzer*in den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Neuen Amt Altona für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

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§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des*der Nutzer*in finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Neues Amt Altona behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den*die Nutzer*in nicht zumutbar. Neues Amt Altona wird die Nutzenden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der*die Nutzer*in nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als vom*von der Nutzer*in angenommen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von Neues Amt Altona in Hamburg.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

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Stand der AGB: Hamburg, 13.07.2026

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Neues Amt Altona diese Website bereitstellt.

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